Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer WBO meldet neue Verkehrsregeln für Luxemburg. Ab sofort besteht eine Warnwestenpflicht für Autofahrer, die nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb des Fahrzeuges unterwegs sind. Zudem muss wzischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen dürfen bei Regen auf der Autobahn nun 90 km/h schnell fahren (früher 75 km/h).
Neue Verkehrsregeln in Luxemburg

Warnwestenpflicht, neues Tempolimit auf der Autobahn und Abstand halten im Tunnel.