Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) hat in einer Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Revision der Pauschalreiserichtlinie deutliche Kritik am Entwurf der Kommission geübt. Grundsätzlich habe sich die Pauschalreiserichtline in ihrer jetzigen Form im alltäglichen Geschäft bewährt, schreibt das ATV, in dem 27 Verbände der Tourismuswirtschaft Zusammengeschlossen sind, darunter auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) und der Internationale Verband der Paketer (VPR).
Für eine Situation wie die Corona-Pandemie als ein Ereignis eines weltweiten Marktversagens sei die Pauschalreiserichtlinie nie vorgesehen gewesen, so das ATV. Man habe daher von einer Überarbeitung des Pauschalreiserechts erwartet, dass „ein solcher Ausnahmefall künftig angemessen berücksichtigt wird“. Unter dieser Warte könne man den vorliegenden Entwurf jedoch „nur als enttäuschend bewerten“. Denn während dieser entscheidende Punkt „nicht oder nicht angemessen berücksichtigt wurde, sollen an anderer Stelle weitere bürokratische Lasten eingeführt werden, die ‚Probleme‘ adressieren, die sich in der Praxis nicht oder kaum stellen“, heißt es in der Stellungnahme.
Pauschalreisen würden verteuert
Mit der geplanten neuen Richtlinie würden „weitere Hürden und Erschwernisse eingeführt, die im Resultat das Produkt Pauschalreise nur teurer und damit unattraktiver machen“, warnt das Verbändebündnis. Es stehe zu befürchten, dass „die geplanten Änderungen außerdem dazu führen, dass sich die Konzentration im Vertrieb weiter erhöht und sich damit für den Verbraucher Vielfalt und Auswahl verkleinern“.
In dem Entwurf werde unter anderem nach Einschätzung des ATV der“ Unterschied zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen aufgeweicht“. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass Einzelleistungen nie eine Pauschalreise sind, und entwerte die erst kürzlich eingeführten verbundenen Reiseleistungen.
Auch der Zeitplan wird von den Verbänden kritisiert. So soll die EU-Richtlinie bereits 18 Monate nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies lasse Unternehmen einen zu kurzen Zeitraum, um entsprechende Anpassungen an veränderte gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Die Umsetzung in nationales Recht sollte mit der üblichen Frist von 24 Monaten erfolgen, so der ATV-Vorschlag.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.