Im Zoo Leipzig gilt seit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 8. November die 2G-Regel. Für Besucher des Zoos heißt das konkret, dass am Haupteingang entweder der Impfnachweis, die Ausnahmebescheinigung oder der Nachweis einer Covid-19-Genesung vorgelegt werden muss, um den Zoo betreten zu können.
„Da es nicht möglich ist, die Zutrittsberechtigungen vor den Tierhäusern und der Gastronomie zusätzlich jeweils einzeln zu kontrollieren, und weil wir zudem das Ansinnen der Regierung unterstützen, haben wir uns dazu entschlossen, die 2G-Regel auf den gesamten Zoo anzuwenden“, erklärte Zoodirektor Jörg Junhold.
Nach wie vor gilt im Zoo die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Tierhäusern und an Engstellen bzw. immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sowie Personen, welche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind laut Angaben des Zoos Leipzigs von der 2 G-Regel ausgenommen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen eine entsprechende Ausnahmebescheinigung sowie eine negative Testbescheinigung vorlegen.