Bisher waren es 12,41 Euro pro Stunde, ab Januar 2025 liegt der gesetzliches Mindeststundenlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Ebenso die Minijob-Grenze steigt zum neuen Jahr. Sie erhöht sich ab 1. Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Die unterste Midijob-Grenze liegt 2025 bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im so genannten Übergangsbereich bleibt hingegen bei 2.000 Euro brutto im Monat.