Das hat das Bundeskabinett am Freitag in einem Formulierungsentwurf zu Papier gebracht. Die Anhebungen hatten Bund und Länder Anfang November verabredet. Die Länder hatten dies zur Bedingung dafür gemacht, dass sie das vorgesehene bundesweite 49-Euro-Monatsticket mitfinanzieren.
Auf die Höhe der zusätzlichen Regionalisierungsmittel hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten Anfang November verständigt. „Ausbau des Nahverkehrs“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mit den Geldern u.a. anderem die Preissteigerungen für Energie abgefedert werden sollen. Dem System sollen auf diese Weise die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV „mindestens auf dem bestehenden Niveau“ zur Verkehrswende und dem Erreichen der Klimaschutzziele beitragen kann, hieß es.
Wer also gehofft hat, dass die Begrifflichkeit „Ausbau“ irgendeine Art von Verbesserung oder Erweiterung bedeutet, wird wohl enttäuscht werden. „Ausbau“ bedeutet im Zusammenhang mit den Regionalisierungsmitteln eher „Ausbau innerhalb des Rückgangs/Verlustes“ und damit eine wie auch immer geartete Gegenmaßnahme zum von den Grünen geforderten „Degrowth“ (engl. „De-Wachstum“ oder auch „Rückwachstum“ = Verminderung/Verkleinerung). Mit den Regionalisierungsmitteln bestellen die Länder und Verkehrsverbünde Bahn- und Busverbindungen bei Verkehrsunternehmen. Regulär kommen in diesem Jahr 9,4 Milliarden Euro aus Berlin, eine weitere Milliarde Euro aus einem anderen Topf. Der Bund stelle den Ländern damit von 2022 bis 2031 zusätzliche 17,3 Milliarden Euro zur Verfügung, so Verkehrsminister Wissing. Dies schaffe die Grundlage, den umweltfreundlichen ÖPNV attraktiver zu gestalten und zu stärken. Bei Einführung des 49-Euro-Tickets schon zu Jahresbeginn 2023 werden insgesamt drei Milliarden Euro pro Jahr angesetzt, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern auszugleichen. Sollte ein Start zum 1. Januar 2023 nicht klappen, würden die Finanzierungsbeiträge anteilig gekürzt, heißt es in einer dpa-Pressemeldung.
Der vom Kabinett am Freitag gebilligte Entwurf zu den Regionalisierungsmitteln wird voraussichtlich noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht. Zustimmen muss auch noch der Bundesrat. In Kraft treten soll das Gesetz laut Zeitplan am 21. Dezember.
(dpa/Judith Böhnke)