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Baden-Württemberg: Kommunen sollen ÖPNV-Abgabe erheben können

07.12.2023 11:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Baden-Württemberg: Kommunen sollen ÖPNV-Abgabe erheben können
Im Gegenzug für die Nahverkehrsabgabe sollen Bürger ein ÖPNV-Guthaben erhalten
© Foto: VM BW

Der Entwurf eines Mobilitätsgesetzes für Baden-Württemberg sieht vor, dass Kommunen künftig eine Nahverkehrsangabe erheben können, um den ÖPNV auszubauen.

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Das Land will den Kommunen die Möglichkeit geben, mit einer Nahverkehrsabgabe den Ausbau des ÖPNV zu finanzieren. Dafür sollen die Städte und Gemeinden einen sogenannten Mobilitätspass einführen können. Das geht aus einem Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes hervor, über den zuerst der „Südwestrundfunk“ berichtet hatte.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will demnach Kommunen ab einer Größe von 20.000 Einwohnern vier verschiedene Varianten einer Nahverkehrsabgabe ermöglichen. So könnten entweder alle Einwohner zur Kasse gebeten werden oder alle Autobesitzer. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Abgabe für die Arbeitgeber, die ab zehn Mitarbeitern pro Kopf einen bestimmten Betrag bezahlen müssten. Die vierte Variante wäre eine Maut – diese könnte aber nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Über die Höhe der Gebühren sollen die Kommunen selbst entscheiden können.

Guthaben für ÖPNV-Nutzung

Im Gegenzug für die Abgabe müssen die Bürger dem Gesetzentwurf zufolge ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie dann für den Kauf von Zeitkarten einlösen.

Zudem dürfen Bürger nur zur Kasse gebeten werden, wenn „ein ausreichendes und für sie nutzbares Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung steht“. Das ist laut Gesetzentwurf dann der Fall, wenn der ÖPNV zu „gängigen Verkehrszeiten“ eine zumutbare Alternative zum Auto darstellt. Als Kriterien dafür sollen etwa der Takt zur Hauptverkehrszeit und die Entfernung zur nächsten Haltestelle gelten.

Das Verkehrsministerium teilte mit, das Gesetz werde derzeit unter den Ressorts der Landesregierung abgestimmt. Wann das Gesetz vom Landtag abschließend beraten und verschiedet werde, könne nicht abgeschätzt werden.

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