Rückwirkend zum 1. September 2020 erhalten die Busfahrer des privaten Omnibusgewerbes in Bayern wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag. Am 6. Juli 2021 hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) und der Gewerkschaft Verdi im März 2021 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 29 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Dies heißt konkret, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn – einschließlich der Schicht- Nacht- und Mehrarbeitszuschläge – des Lohntarifvertrages Nr. 29 haben. Der Tarifvertrag läuft laut LBO mindestens bis zum 31. Dezember 2023.
Signal gegen Lohn- und Sozialdumping
„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für bayerische Omnibusfahrer haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt“, begrüßte Nico Schoenecker als Vorsitzender der LBO-Tarifkommission die Entscheidung.
„Aufgrund der besonderen Verantwortung des Fahrpersonals muss sichergestellt sein, dass dieses mit den tarifvertraglich vereinbarten Löhnen ein Auskommen hat und nicht durch Lohndumping in Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse getrieben wird“, sagte Schoenecker. Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen seien auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. Die AVE ist laut Schoenecker für die Mitarbeiter ein sichtbares Signal, dass deren Arbeit mit einem angemessenen Lohn gewürdigt wird.