-- Anzeige --

Corona: Steuerleichterungen für betroffene Unternehmen

23.03.2020 14:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Corona: Steuerleichterungen für betroffene Unternehmen
Unternehmen können jetzt Anträge stellen, um nicht auch noch von Steuerzahlungen überrollt zu werden
© Foto: Zerbor/stock.adobe.com

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können Anträge auf Steuererleichterungen stellen.

-- Anzeige --

Unternehmen, die „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich“ von den Corona-Auswirkungen betroffen sind, können Anträge auf Steuerstundungen bis zum 31. Dezember 2020 stellen. Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums können bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig oder fällig werdende Steuern gestundet werden. Auf Stundungszinsen soll in der Regel verzichtet werden. Vorauszahlungen auf Einkommens- und Körperschaftssteuer können angepasst werden.

Die Betroffenen müssen im Antrag ihre „Verhältnisse“ darlegen. Das Ministerium schreibt aber ausdrücklich: „Die Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.“ Und bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sollen ausdrücklich keine strengen Anforderungen gestellt werden.

Darüber hinaus soll bei den Betroffenen bis zum Ende dieses Jahres nicht nur von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen beziehungsweise bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Einkommens- und Körperschaftssteuern abgesehen, sondern auch auf Säumniszuschläge verzichtet werden.

Wie genau „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich“ zu definieren ist, lässt das Bundesfinanzministerium in dem Schreiben, das an die obersten Finanzbehörden der Länder gegangen ist, noch offen.

Das Online-Portal steuertipps.de stellt hier kostenlos ein Musterschreiben für den Antrag auf Steuerstundung zur Verfügung.

Bayern ist schon einen Schritt weiter. Auf der Website des Finanzamts Bayern können sich betroffene Unternehmen unter diesem Link ein Antragsformular herunterladen für „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“: 

(bub)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.