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Dkv-Förderrichtlinie: VDV fordert Fristverlängerung

17.07.2023 12:30 Uhr | Lesezeit: 5 min
VDV Fristverlängerung Digitalisierung ÖPNV
"Erst kein Glück - und dann Pech", titelt der VDV: Durch Pandemie und Krieg sei wertvolle Zeit verloren gegangen – jetzt komme in vielen Verkehrsunternehmen Druck auf, die laufenden Digitalisierungsvorhaben bis 2024 vollständig umzusetzen, heißt es von Seiten des VDV.
© Foto: GettyImages/FrancescoCorticchia

Viele Verkehrsunternehmen seien unter Druck hinsichtlich der Umsetzung der Digitalisierungsvorgaben kommunale Verkehrssysteme betreffend. Das hat der VDV in einer Pressemitteilung verlautbart.

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„Es geht um Fahrgastinformations-Anzeiger, Bordrechner, Online-Vertriebssysteme, digitale Parkraumbewirtschaftung – bis hin zu Fahrgastzählsystemen und On-Demand-Verkehre“, sagt VDV-Vizepräsident Dahlmann-Resing. „Das Bundesverkehrs- und Digitalisierungsministerium hat in seinem Förderprogramm den richtigen Schwerpunkt für die Digitalisierung der Mobilitätssysteme in den Kommunen gelegt. Doch durch Pandemie und Krieg ist uns wertvolle Zeit verloren gegangen – und jetzt kommen viele Verkehrsunternehmen in die Bredouille, denn es wird schwierig, die laufenden Vorhaben bis 2024 vollständig umzusetzen.“ Der Branchenverband verweist bei den Hemmnissen auch auf aufwändige EU-weite Vergabeverfahren sowie auf Lieferengpässe auf dem Weltmarkt. Erschwert werde die Umsetzung einzelner Vorhaben zudem durch Großveranstaltungen – wie die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland im nächsten Jahr. „Erst hatten wir kein Glück, dann kam im Sinne des Umsetzungserfolges Pech dazu“, so Dahlmann-Resing. Fußballspiele und Fanmeilen zögen Besucher aus aller Welt an. Da müsse alles fahren, was Räder habe. In dieser Zeit seien die Unternehmen außerstande, ihre Fahrzeuge digital aufzurüsten bzw. die Informationsanzeiger an Haltestellen zu erneuern – schlicht und ergreifend, weil sie anderweitig völlig ausgelastet sind. „Wir bitten den Fördergeber, uns den Weg für die Verlängerung der Vorhaben zu ebnen“, fordert Dahlmann-Resing deshalb. Seitens des Bundes gelte der 31. Dezember 2024 als spätestes Ende des Förderzeitraumes.

Das Umsetzungsumfeld sei unterm Strich unfreundlich, resümiert der VDV-Vizepräsident die geäußerte Kritik. EU-weite Vergabeverfahren, aufwändige Genehmigungsverfahren mit strengen Bau- und Sicherheitsvorschriften, eine oligopolistische Anbieterstruktur im Digitalisierungsbereich, Lieferengpässe und Materialknappheit, der Fachkräftemangel bei paralleler Umsetzung des digitalen D-Tickets und der hohe Implementierungsaufwand vor allem bei Sicherheitsrelevanz bremsten die Verkehrsunternehmen und Kommunen bei der zügigen Umsetzung aus. Nach Ansicht des VDV sind die EU-weite Vergabeverfahren insbesondere bei größeren Vorhaben zeit- und ressourcenaufwändig – und die Anforderungen in Teilen überhöht. Auch die Preissteigerungen infolge Materialknappheit und Lieferengpässe auf dem Weltmarkt, insbesondere bei Halbleitern, Baumaterial etc. durch falsche industriepolitische Schwerpunktsetzungen der Vergangenheit hielten die Vorhaben auf. Doch es gebe noch Hoffnung: „Die Tür ist beim BMDV dem Vernehmen nach noch nicht vollkommen geschlossen, doch der Bedarf muss für jedes Vorhaben im Einzelfall begründet werden“, erläutert Dahlmann-Resing. „Zu der ohnehin formalistischen Umsetzung des Förderprogramms käme für die Unternehmen und die Kommunen nicht nur weiterer Aufwand hinzu, so dass es viele Projekte wohl nicht über die Ziellinie schaffen werden. Politik und Branche wollen die digitale Transformation gemeinsam voranbringen. Für die vollständige Umsetzung der Fördervorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme benötigt die Branche darum etwas mehr zeitlichen Spielraum.“

Keine neuen Haushaltsmittel für die Digitalisierung vor Ort

Der erste Förderaufruf erfolgte im Februar 2018. Die Förderung war zunächst ein Baustein im Sofortprogramm „Saubere Luft“ und nur für Vorhabenträger in Kommunen mit NO2--Grenzwertüberschreitungen offen. Mit dem Sinken der Messwerte wurden die Fördervoraussetzungen schrittweise gelockert. Das Programm hat drei Schwerpunkte: „Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologiedaten“, „Verkehrsplanung/-management“ und schließlich „Automation, Kooperation und Vernetzung“. Bei dem wettbewerblichen Förderverfahren muss im ersten Schritt eine Projektskizze eingereicht werden und bei positivem Votum darf ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden. „Das DkV-Programm ist über vier Regelaufrufe von 2018 bis 2019 stetig aufgestockt worden. Mit den drei Sonderaufrufen seit 2020 werden lediglich Restmittel neu vergeben, die bei anderen Vorhaben nicht abgerufen wurden. Wir bedauern als Branche, dass die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme keine neuen Haushaltsmittel mehr bekommt: Kaum eine Förderung hat der Digitalisierung vor Ort so einen kräftigen Schub verliehen. Dieser geht verloren und die Kommunen können die Digitalisierung im Verkehr nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren“, so Dahlmann-Resing.

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