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Infektionsschutzgesetz: bdo fordert einheitliche Regeln

08.09.2022 11:00 Uhr
Infektionsschutzgesetz: bdo fordert einheitliche Regeln
Maske noch nötig? In einem modernen Reisebus wird die Luft viermal schneller komplett erneuert als im Flugzeug, so der bdo
© Foto: Lev Dolgachov/Zoonar/picture alliance

Aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen gibt es keinen Grund, die Maskenpflicht in Flugzeugen aufzuheben, während Fahrgäste in Fernzügen und -bussen weiterhin Masken tragen müssen, so wie es der Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz vorsieht.

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Nachdem sich gestern das Kabinett mit dem Infektionsschutzgesetz befasst hat, soll heute der Bundestag über die Corona-Bestimmungen für den Herbst beschließen. Im neuen Gesetz ist vorgesehen, die Maskenpflicht in Flugzeugen aufzuheben, während Fahrgäste in Fernzügen und -bussen weiterhin Masken tragen müssen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) fordert einheitliche Regelungen für Flugzeug, Bahn und Fernbus. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard mahnte in diesem Zusammenhang: „Wenn in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben wird, muss das genauso für die Fernbusse gelten. Nach den Erfahrungen mit den vergangenen Corona-Maßnahmen braucht es jetzt einheitliche und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen.“

Keine Benachteiligung einzelner Verkehrsträger

Das Flugzeug von der Maskenpflicht auszunehmen sei willkürlich, nicht zu begründen und benachteilige die klimafreundlichen Busse und Bahnen im Wettbewerb. „Modernste Luftfilter und schnellster Luftaustausch tragen in erheblichem Maß zu dem hervorragenden Infektionsschutz in Fernbussen bei. Trotzdem hat die Corona-Pandemie zusammen mit dem dramatischen Anstieg der Energiekosten die Busbranche in eine historische wirtschaftliche Krise geführt. Wir rufen daher ganz klar dazu auf, den Fernbus nicht gegenüber dem Flugzeug zu benachteiligen, die sich mit ausgefeilten Hygienekonzepten massiv für den Corona-Schutz einsetzen“, betont Leonard.

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