Das Umweltbundesamt hat am Donnerstag, 4. November, höhere Kraftstoffpreise, die Abschaffung der Pendlerpauschale, die Einführung einer Pkw-Maut und ein Tempolimit ausgesprochen. Geht es nach der Behörde, soll der CO2-Preis ab 2022 im Vergleich zur bisherigen Planung mindestens verdoppelt werden. Auch das sogenannte Dieselprivileg soll abgeschafft werden und der Ausbau des ÖPNV massiv gefördert werden. Aus Klima- und Umweltschutzsicht sei „es sinnvoll, den CO2-Preis weiter zu erhöhen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.
„Hier wird aus dem Elfenbeinturm heraus argumentiert“, kritisierte der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand die Vorschläge des Umweltbundesamtes. „Der Ausbau von ÖPNV und Ladeinfrastruktur kommt nur langsam voran, die Energiepreise steigen marktbedingt auf neue Höchststände und dennoch will das Umweltbundesamt die Verbraucher mit einer Abgabenorgie zusätzlich belasten.“
Alternativen stehen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung
Man wende sich nicht generell gegen gezielte Preissignale für mehr Klimaschutz wie den bereits beschlossenen Hochlauf des CO2-Preises, sagte Hillebrand. „Zur Lebensrealität der Menschen passt es aber nicht, die Gesamtbelastung der Menschen aus dem Blick zu verlieren. Derart massive Preissignale treffen die Bevölkerung zu einem Zeitpunkt, an dem sie teilweise bereits an der Belastungsgrenze sind und Alternativen schlichtweg nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.“ Wichtig sei kurzfristig vielmehr, ein ausreichendes Angebot an Ladeinfrastruktur und bezahlbarem Öffentlichen Verkehr zu schaffen und dabei vor allem auch den ländlichen Raum zu berücksichtigen. Bei synthetischen Kraftstoffen müsse die Bundesregierung endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben und der Industrie eine Investitionsperspektive geben.
„Die Entfernungspauschale gilt Verkehrsmittel unabhängig und ist keine eine Subvention für den Pkw“, betonte Hillebrand. „Sie ist beschränkt auf beruflich bedingte Mobilität und dient der Berücksichtigung des Aufwands für die Berufsausübung als Werbungskosten wie viele andere Sachverhalte im Einkommensteuerrecht.“