Die vor zwei Jahren im Zuge des Mobility Package I beschlossene Neuregelungen hatten keine Verbesserungen für die Busbranche gebracht, da alle busspezifischen Regelungen gestrichen wurden und die Branche lediglich weitere busfeindliche Ausgleichsregelung verhindern konnte. Nachdem die Abgeordneten des EU-Parlaments sich im Jahr 2019 einen Kompromiss angenommen hatten, gab es für die Busbranche eine Revisionsklausel im Text (Art. 8 Abs. 10), in dem die EU-Kommission auffordert, in zwei Jahren zu prüfen, ob geeignetere Regelungen für den Personenverkehr erlassen werden können.
Die Revisionsklausel bezeichnet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) allerdings lediglich als „das berühmte Feigenblatt“. Alle Lösungen für die Busbranche hätten damals auf dem Tisch gelegen und „hätten beschlossen werden können, sind aber der Kompromissfindung für den Güterverkehr geopfert worden«, heißt es in einem aktuellen bdo-Rundschreiben, in dem der Verband darauf hinweist, dass die EU-Kommission eine Studie über die Besonderheiten des Personenverkehrs in Abgrenzung zum Gütertransport durchführen wird.
Position der Busbranche mit Fakten untermauern
Die IRU hat zum Thema Lenk- und Ruhezeiten eine Arbeitsgruppe einberufen. Hier gelte es nun, die Position der Busbranche mit Fakten zu untermauern, um sicherzustellen, dass „die Europäische Kommission bis zur zweiten Jahreshälfte 2022 einen Gesetzesvorschlag für eigene Lenk- und Ruhezeiten entwickelt, der unserer Branche tatsächlich weiterhilft“. Man müsse nun alles daransetzen, diese „Debatte mit nachprüfbaren Argumenten und Fakten anzureichern, damit eine fachliche Diskussion entstehen kann und das umweltfreundlichste Verkehrsmittel endlich eigenständige und auf seine Besonderheiten abgestimmte Lenk- und Ruhezeiten-Regelungen erhält“, schreibt die Stellvertretende BDO-Hauptgeschäftsführerin Anja Ludwig.