Die Europäische Kommission will Projekte zur Stärkung des nachhaltigen öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland fördern hat eine mit 300 Millionen Euro ausgestattete deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung soll von 2020 bis 2023 helfen, die Umwelt- und Klimaziele der EU zu verwirklichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Erforderlich und verhältnismäßig
Eine Prüfung der Kommission nach Artikel 93 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ergab, dass die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist, da sich der Beihilfebetrag im Verhältnis zu den Gesamtkosten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland (24,5 Milliarden Euro pro Jahr) in Grenzen hält. Darüber hinaus ist der Beihilfehöchstbetrag auf 30 Millionen Euro je Vorhaben festgesetzt und ein Rückforderungsmechanismus vorgesehen, falls geförderte Vorhaben nach Gewährung der Beihilfe die Voraussetzungen für eine Förderung nicht mehr erfüllen. Die Kommission stellte ferner fest, dass die Maßnahme einen Anreizeffekt hat, da die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würden, und dass die Regelung zur Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs beitragen wird.
Veröffentlichung im Beihilfenregister
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.57783 zugänglich gemacht.