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ÖPNV: Ende der Ticket-Regelung für ukrainische Geflüchtete

25.05.2022 12:01 Uhr
ÖPNV: Ende der Ticket-Regelung für ukrainische Geflüchtete
Für Geflüchtete aus der Ukraine endet die Regelung „Pass ist gleich Ticket“ (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Die Ticket-Regelung für Geflüchtete aus der Ukraine endet am 31. Mai, danach gelten aber weitreichende Angebote für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Am 31. Mai 2022 endet die Regelung „Pass ist gleich Ticket“ zur bundesweiten freien Fahrt im deutschen ÖPNV, teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit. Ab dem 1. Juni 2022 erhalten registrierte Geflüchtete aus der Ukraine dann auf Beschluss der Bundesregierung umfassende Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration. Darin eingeschlossen sind weitreichende Angebote für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ungeachtet des generellen Endes der „Pass ist gleich Ticket“-Regelung werde es auf ausgewählten grenznahen Strecken im Nahverkehr im Rahmen der Kulanz weiterhin eine schnelle Hilfe für Ukraine-Geflüchtete geben, betonte der VDV. Geflüchtete können sich vorab bei dem für ihre Strecke zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Bedingungen für ihre Fahrt informieren. Eine Weiterfahrt im Nahverkehr über die ausgewählten Strecken hinaus ist ab dem 1. Juni 2022 dann nur noch mit dem Kauf eines Tickets an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen möglich, erklärte der VDV.

Für Geflüchtete besteht nach wie vor nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunftsbahnhöfe Berlin, Cottbus, Hannover die Möglichkeit, mit dem „helpukraine“-Ticket überall innerhalb Deutschlands mit dem Zug weiterzureisen. Diese werden für Verbindungen im Fernverkehr mit einem sogenannten „eToken“ ausgegeben. 

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