Für den barrierefreien Zugang zu Bussen und Straßenbahnen gibt das Land Brandenburg für die Zeit von 2017 bis Ende dieses Jahres zusätzlich insgesamt 48 Millionen Euro aus. Damit komme das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, bis 2022 die vollständige Barrierefreiheit im kommunalen Personennahverkehr herzustellen, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit.
Allerdings bedeute dies nicht, dass der Zugang zu Bussen und Straßenbahnen bis Anfang 2022 hätte vollständig barrierefrei sein müssen, führte das Ministerium weiter aus. Vielmehr müssten die Landkreise und kreisfreien Städte als Zuständige für den Nahverkehr erläutern, wie sie Barrierefreiheit erreichen wollen. Zudem könnten die Kommunen in begründeten Einzelfällen von der gesetzlichen Verpflichtung befreit werden.
Unabhängig von den Mitteln für die Barrierefreiheit erhalten die kommunalen Aufgabenträger vom Land pro Jahr 85 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Über die Verwendung der Gelder könnten die Kommunen frei entscheiden.