Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat eine neue Förderrichtlinien für On-Demand-Verkehre veröffentlicht. Dafür stellt das Land insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung, mit dem Geld könnten „voraussichtlich zehn Vorhaben über drei Jahre gefördert werden“, so das Ministerium. Mit dem Förderprogramm sollen kommunale Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote finanziell unterstützt werden.
Stadt- und Landkreise können bis zum 14. Oktober 2022 beim Ministerium für Verkehr ihre Anträge für die Einrichtung von On-Demand-Verkehren einreichen. Das Förderprogramm sieht eine abschmelzende, dreijährige Förderung der Vorhaben vor. Dabei werden im ersten Jahr bis zu 50 Prozent der Kosten, im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 Prozent der Kosten durch das Land übernommen. Je Vorhaben können maximal 2,5 Millionen Euro gewährt werden.
„Gerade in ländlichen Räumen müssen wir das ÖPNV-Angebot angepasst ausbauen. On-Demand-Verkehre sind hier ideal, um ein wirtschaftlich tragfähiges und ökologisch sinnvolles ÖPNV-Angebot in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage sicherzustellen. Mit dem neuen Programm schaffen wir dafür ein passgenaues Instrument“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zum neuen Förderprogramm.
Durch Förderung sollen Taktlücken geschlossen werden
Seit 2015 wurden mit der Förderung von inzwischen 36 Regiobuslinien zahlreiche Unter- und Mittelzentren stündlich an den regionalen Schienenverkehr angebunden. Hier setze das neue Programm an, indem „bestehende Taktlücken geschlossen und auch kleinere Gemeinden und Ortschaften mit On-Demand-Verkehren im Landestakt attraktiv angebunden werden“ sollen.
Die geförderten Verkehre sollen zusammen mit vorhandenen Buslinien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 5 Uhr und 24 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7 Uhr) sicherstellen. Die Buchung soll per Internet, App und Telefon möglich sein. Nach dem Leitbild der im Koalitionsvertrag verankerten Mobilitätsgarantie sollen alle Räume in Baden-Württemberg von frühmorgens bis spätabends an den ÖPNV angeschlossen sein.