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Recht: bdo-Positionspapier zur Insolvenzabsicherung

25.03.2021 08:48 Uhr
Recht: bdo-Positionspapier zur Insolvenzabsicherung
Derzeit befasst sich der Bundesrat mit der Reform der Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen
© Foto: Daniela H./stock.adobe.com

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich derzeit der Bundesrat und hier liegen inzwischen die Empfehlungen der Ausschüsse vor.

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Zu der von der Bundesregierung angestrebten Reform der Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseanbietern hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ein „Auf den Punkt“-Positionspapier erarbeitet, welches die wichtigsten Forderungen der Busbranche zusammenfasst. So müsse die Umsatzschwelle auf mindestens 20 Millionen Euro angehoben und gelichzeitig sichergestellt werden, dass „allen Unternehmen der Weg in den Fonds möglich ist“. Wer sich über den Fonds absichern möchte, sollte dies auch können, doch „kein Unternehmen darf ohne Schutz bleiben, wenn sich weitere Versicherungsanbieter aus dem Markt zurückziehen“, fordert der bdo.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig einen Reisesicherungsfonds geben, in den alle Reiseanbieter oberhalb einer Umsatzschwelle von drei Millionen Euro einzahlen sollen. Der bdo begrüßt grundsätzlich die Reform des Systems, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf. Derzeit befasst sich der Bundesrat mit der Initiative, dessen Stellungnahme inzwischen vorliegt.

Ausschuss für Verbraucherschutz will Versicherungspflicht für Tagesfahrten

Während der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich die Position der Busbranche vertritt und sich für Nachbesserungen einsetzt, habe der federführende Rechtsausschuss sich nicht für Änderungen ausgesprochen, erklärte der bdo. Problematisch seien die Anmerkungen des Ausschusses für Verbraucherschutz. Dieser setzt sich für eine Versicherungspflicht für Tagesfahrten ab einem Wert von 150 Euro ein und empfiehlt eine Überprüfung der Regelungen zur Vorkasse. Am 26. März befasst sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung abschließend mit der Stellungnahme des Bundesrats, anschließend wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

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