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Straßenverkehrsrecht: Bund will vorerst keinen Vermittlungsausschuss

07.12.2023 12:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Busspur_Linienverkehr
Städte und Gemeinden sollen mehr mehr Spielraum, etwa für die Einrichtung von Busspure, erhalten
© Foto: Thomas Burgert

Das Bundesverkehrsministerium will an der Reform des Straßenverkehrsgesetzes festhalten und fordert die Länder auf, ihre Position abzustimmen.

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Nach dem Scheitern der Reform des Straßenverkehrsrechts im Bundesrat sieht das Bundesverkehrsministerium vorerst keinen Sinn darin, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das machte ein Sprecher von Minister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch, 6. Dezember, in Berlin deutlich. Die Reform sei unter den Verkehrsministern von Bund und Ländern final abgestimmt gewesen – der Bundesrat habe dann aber nicht zugestimmt. Daher müssten sich zunächst die Länder positionieren und erklären, was sie wollten.

Man müsse sich überlegen, an welcher Stelle ein Vermittlungsausschuss Sinn mache, so der Sprecher Wissings. Zwei Seiten müssten eine Positionierung haben, über die man sich austauschen könne. Dies sei aber aus Sicht des Ministeriums derzeit nicht der Fall. Die im Gesetz gemachten Vorschläge seien weiterhin wichtig und richtig.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu neuen Regelungen im Straßenverkehr hatte im Bundesrat die erforderliche Mehrheit verfehlt. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung soll Städten und Gemeinden mehr Spielraum geben, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

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