Man wolle, dass das „Straßenverkehrsrecht die Belange der Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die des Pkw. Hierfür müssen die klimafreundlichen Verkehre gestärkt werden“, sagte Werner Overkamp, Vizepräsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit Blick auf die geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Naheliegend sei es daher, die „Voraussetzungen für mehr und leistungsfähigere Busspuren zu schaffen“, sagte Overkamp weiter. In der geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts sei dies allerdings nicht durchgängig der Fall, denn es bestehe infolge der beabsichtigten „Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs die Gefahr, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen geht. Diese politische Diskussion birgt die Gefahr von mobilitätswendefeindlichen Trojanern“, sagte Overkamp.
Man sein daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt.
VDV sieht Sonderfahrspuren skeptisch
Grundlage der geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist die Aussage im Koalitionsvertrag der Ampel, wonach das Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so angepasst werde, dass neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.
Hierfür hat das Bundesverkehrsministerium Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings auch andere Möglichkeiten, wie die Einführung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs vorsehen. Der Branchenverband VDV sieht diese Sonderfahrspuren skeptisch und verlangt zumindest die jetzt vom Bundestags-Verkehrsausschuss beschlossene Bindung an eine Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf den ÖPNV.
„Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde. Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt“, sagte Overkamp abschließend.
Seine Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrsrechts hat der VDV in einem Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ formuliert.