Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März dem Verkauf von HVO 100 an öffentlichen Tankstellen zugestimmt. Die Länderkammer hat damit die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) gebilligt, die den Verkauf von paraffinischen Dieselkraftstoffen aus hydriertem Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) ermöglicht.
Seine Zustimmung hat der Bundesrat unter der Voraussetzung erteilt, dass die Verordnung in vier weiteren Punkten korrigiert wird. Sobald die Bundesregierung diese so genannten Maßgaben umsetzt, kann die geänderte Verordnung in Kraft treten. Dann darf HVO100 an Tankstellen angeboten werden.
HVO100 ist ein Kraftstoff, der aus biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen wird. Der sogenannte paraffinische Diesel aus hydrierten Pflanzenölen kann problemlos als klimafreundliche Alternative zu fossilem Diesel in Pkw, Lkw, Bussen, Schiffen, Zügen und Baumaschinen eingesetzt werden. Der Kraftstoff gilt Befürwortern als ein pragmatischer Beitrag zur Emissionssenkung.
„Die Zustimmung zu HVO100 ist eine wichtige und gute Entscheidung, auf die wir lange gewartet haben“, begrüßte Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF) die Entscheidung der Länderkammer. „Letzte Änderungen an der Kraftstoff-Verordnung, welche die Länderkammer fordert, müssen jetzt zügig und pragmatisch erledigt werden. Das Transportgewerbe, Flottenbetreiber und Autofahrer warten darauf, dass HVO100 endlich an die Zapfsäule kommt.“
Neue Kritik aus Bayern
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sah die Zustimmung des Bundesrates zwar positiv, sah aber danach trotzdem noch Anlass zu Kritik: „Die Ampel verschleppt die Einführung nachhaltiger Kraftstoffe. Auf der einen Seite sind nun endlich die neuen umweltfreundlichen Kraftstoffe HVO100 und B10 erlaubt worden. Darauf haben wir seit Langem hingearbeitet. Deutschland braucht mehr erneuerbare Kraftstoffe, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Andererseits bleibt Berlin bei seiner Verpflichtung für Tankstellenbetreiber, weiterhin Super E5 anbieten zu müssen. Trotz der begrenzten Kapazitäten müssen Zapfsäulen also weiterhin auch für umweltschädlicheres E5 genutzt werden. Das geht auf Kosten des Markthochlaufs von HVO100 und B10.“
Tankstellenbetreiber sollen selbst entscheiden können, welchen Kraftstoff sie am Markt anbieten möchten, so Aiwanger. Bayern hatte im Bundesrat den Vorschlag eingebracht, die Vorhaltepflicht von Super E5 abzuschaffen. Diese Forderung fand keine Mehrheit unter den Bundesländern.