Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich, teilte die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur am Montag, 2. September, mit. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Gewerblich genutzte Fahrzeuge würden eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs spielen und seien zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen, so die Nationale Leitstelle.
Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der Förderung profitieren, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge würden KMU begünstigen. Bis zu 40 Prozent der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
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