Die Stadt München hat den Christkindlmarkt abgesagt. Nach Beratung im Krisenstab der Stadt habe man entschieden, den Christkindlmarkt abzusagen, teilte die Stadt am Dienstag, 16. November, mit. „Es ist eine bittere Nachricht, die ich heute für alle Münchnerinnen und Münchner und besonders auch für die Standlbesitzer habe, aber die dramatische Situation in unseren Kliniken und die exponentiell steigenden Infektionszahlen lassen mir keine andere Wahl: Der Münchner Christkindlmarkt kann dieses Jahr leider nicht stattfinden“, sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Alles andere sei „eine nicht zu verantwortende Erhöhung des Infektionsrisikos“, sagte Reiter.
Es gehe jetzt darum, größere Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden, erklärte Reiter weiter. „Die Gesundheitsbehörde und die Kreisverwaltungsbehörde haben dringend davon abgeraten, den Christkindlmarkt stattfinden zu lassen. Ebenso haben heute Früh die Pandemiebeauftragen aller Münchner Kliniken in einer Konferenz einstimmig vor der Durchführung gewarnt und auf die katastrophale Situation in den Kliniken hingewiesen. Der Christkindlmarkt wäre natürlich ein schönes vorweihnachtliches Zeichen für mehr Normalität gewesen, aber leider sind wir derzeit trotz der Möglichkeit von Impfungen weit von dieser Normalität entfernt, auch weil sich immer noch nicht genügend Menschen haben impfen lassen. In meiner Abwägung, die ich mir alles andere als leicht gemacht habe, hat der Gesundheitsschutz der Menschen und die Unterstützung der Beschäftigten in unseren Kliniken oberste Priorität.“
Die 2G-Plus-Regel gilt auf privaten Weihnachtsmärkten
Zwar sei der Christkindlmarkt an der frischen Luft, aber gerade der Münchner Christkindlmarkt auf dem Marienplatz und den umliegenden Plätzen könne nicht abgegrenzt werden und die Zahl der Gäste und die Einhaltung der 2G-Regel wären damit nicht kontrollierbar, erklärte die Stadt weiter. Gleiches gelte für den Winterzauber auf dem Viktualienmarkt.
Für die privaten Christkindlmärkte, deren Besucherzahl begrenzt werden könne, habe man Folgendes festgelegt: Hier gilt die 2G-Plus-Regel – also der Zugang ist nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnelltest möglich.