Das Ziel Aufnahme in die Liste des Immateriellen Kulturerbes (IKE) sei unter anderem der Erhalt der Kulturform und der jahrhundertealten Mainfähren, sagte Heiko Bäuerlein, Erster Bürgermeister der Stadt Volkach (CSU).
Da ab 2030 laut bundesweiter Binnenschiffsuntersuchungsordnung neue Vorschriften für Fährschiffe gelten, droht den geschichtsträchtigen Schiffen das Aus. Denn dann sind offene Schwimmkörper, die viele Mainfähren haben, nicht mehr erlaubt. Die Mainfähren bräuchten wasserdichte Fährdecks und müssten umgebaut oder ersetzt werden, um technisch, sicherheitstechnisch und ökologisch auf den neuesten Stand zu kommen. Ansonsten laufen die Betriebsgenehmigungen aus.
Die Kosten schätzen die Kommunen auf Millionenhöhe. In Unterfranken gibt es der Regierung zufolge sechs kommunal betriebene Mainfähren. "Durch die Aufnahme in die Liste des IKEs der Unesco könnten vielleicht Fördermittel realisiert und der Ist-Stand der Technik bewahrt werden", sagte Bäuerlein. Mit einem Ergebnis ist im Frühjahr 2023 zu rechnen. Hoffnung geben die sogenannten Börteboote aus Helgoland: Die Dampferbörte wurden 2018 zum IKE in Deutschland gewählt.
Immaterielles Kulturerbe sind Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Bräuche, überliefertes Wissen oder traditionelle Handwerkstechniken. Alle zwei Jahre kann während einer bundesweit einheitlichen Bewerbungsphase ein Aufnahmeantrag gestellt werden. In Bayern nimmt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Bewerbungen entgegen.