Die Beantragung des KfW-Unternehmerkredites mit einer Haftungsfreistellung von 80 Prozent gestalte sich derzeit schwieriger als erwartet, erklärt der RDA in einer Mitteilung. Grund hierfür sei, dass der organisatorische Ablauf seitens der KfW noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Nach Informationen des RDA arbeitet die KfW aber mit Hochdruck an der Umsetzung bis zum kommenden Montag.
Zudem seien einzelne Banken und Sparkassen schon jetzt aufgrund der aktuell hohen Nachfrage überlastet. Die derzeitige Bereitschaft der Institute zur Übernahme eines zwanzigprozentigen Haftungsanteils sei offensichtlich nicht stark ausgeprägt, so der RDA.
Deshalb erneuerte der RDA gegenüber der Bundesregierung seine ursprüngliche Forderung, statt der 80-prozentigen Haftungsfreistellung eine 100-prozentige Haftungsfreistellung vorzusehen, um so die Bereitstellung der dringend benötigten Finanzmittel zu beschleunigen. Dazu sollten Beratungen in Berlin stattfinden.
Empfehlung des RDA für schnelle Hilfe
Der RDA empfiehlt, alternativ einen Antrag auf Bankbürgschaft bei der eigenen Landesbürgschaftsbank zu stellen. Denn Bürgschaften der Bürgschaftsbanken würden aktuell maximal 80 Prozent der Kreditsumme absichern. Auch hier fordert der RDA eine Erhöhung auf 100 Prozent. Hierfür sollten das Unternehmen und Geschäftsmodell vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Die Zusage einer Bürgschaft könne innerhalb weniger Tage erfolgen. Mit einer zugesagten Bürgschaft könne dann der Kredit bei der Hausbank besichert werden, berichtet der RDA.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ gestellt werden.
Außerdem hilft der RDA bei Schwierigkeiten mit der Antragsstellung telefonisch unter 0221/9127720 weiter. (ts)