Man kritisiere die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den steuerlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte abzuschaffen, „aufs Schärfste“, erklärte der Deutsche Reiseverband (DRV). Der Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz sieht vor, § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz und damit den bisherigen Rabattfreibetrag von 1080 Euro jährlich ab 2027 vollständig zu streichen. „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung“, sagte DRV-Präsident Albin Loidl.
DRV sieht Mitarbeiterrabatte als Teil des Gesamtpakets
Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten sei dies „das völlig falsche Signal“, so Loidl weiter. „Mitarbeiterrabatte sind kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können. Die Regelung ersatzlos zu streichen, lehnen wir entschieden ab.“ Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung besonders problematisch, so der DRV, da viele Unternehmen der Branche mit engen Margen arbeite und entsprechend über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter verfügen. Vergünstigte Reiseleistungen seien daher ein wichtiger Benefit für die Beschäftigten.
"Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben."
DRV-Präsident Albin Loidl
Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen
„Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben“, betonte Loidl. „Wenn dieser Vorteil steuerlich entwertet wird, trifft das Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.“ Hinzu komme ein weiterer branchenspezifischer Aspekt: Vergünstigte Reisen ermöglichen es Beschäftigten, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Produkterfahrung trage unmittelbar zur Beratungsqualität bei.
Maßnahme der Bundesregierung richtet Schaden an
Nach Angaben im Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürger vom Freibetrag für Belegschaftsrabatte profitiert. Durch seine Abschaffung erwartet der Staat Steuermehreinnahmen von jährlich rund 240 Millionen Euro. „240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der bei Beschäftigten und Unternehmen entstehen kann“, kritisierte Loidl. „Die Bundesregierung hat sich die Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Einkommen auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig soll hier ein etablierter Vorteil für Beschäftigte gestrichen werden. Das passt nicht zusammen.“
"Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten."
DRV-Präsident Albin Loidl
Bürokratieargument überzeugt den DRV nicht
Auch das Argument des Bürokratieabbaus überzeugt den DRV nicht. Der Referentenentwurf führt selbst aus, dass bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten wesentliche Arbeitsschritte auch nach Abschaffung des Freibetrags bestehen bleiben. Lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen. Die dafür kalkulierte Zeitersparnis beträgt gerade einmal drei Minuten pro Fall. Bemerkenswert sei zudem, dass „der Rabattfreibetrag ursprünglich gerade eingeführt wurde, um Bewertungsungenauigkeiten auszugleichen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wie auch der aktuelle Referentenentwurf festhält“.
Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen
Der DRV fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vorgesehene Streichung von § 8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen und den Rabattfreibetrag beizubehalten. „Hier muss die Bundesregierung dringend nachjustieren, bevor sie für vergleichsweise geringe Mehreinnahmen erheblichen Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen anrichtet“, forderte Loidl. „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“