Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November, mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die Novelle des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung hatten 688 Abgeordnete teilgenommen, 398 Parlamentarier hatten für die Neuregelung gestimmt, 254 dagegen, zudem gab es 36 Enthaltungen.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wollen die Parteien einer künftigen Ampel-Koalition eine Rechtsgrundlage für Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November ausläuft, die Unionsfraktion hatte sich eine Aufrechterhaltung ausgesprochen. Vorgesehen ist nun ein Maßnahmenkatalog, der unter andere eine Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte vorsieht, wie sie bisher auch schon gelten. Ausgeschlossen sind allerdings flächendeckende Schließungen. Zudem sollen die Hilfen gegen wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise verlängert werden.
Neu ist, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig die 3G-Regel gelten soll, wobei die Schülerbeförderung hiervon ausgenommen ist, ebenso Taxis. Der entsprechende Nachweis soll von den Verkehrsbetrieben „stichprobenartig kontrolliert“ werden und es sollen Bußgelder verhängt werden.
DTV fordert einen bundesweit abgestimmten Maßnahmenkatalog
Am Nachmittag trafen dann Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten zur Bund-Länder-Konferenz, um das weitere Vorgehen zu beraten. „Notwendig sind unverzüglich Beschlüsse, die dabei helfen, eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern und die Impfungen zu forcieren“, sagte Norbert Kunz, der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) im Vorfeld der Konferenz. „Einschränkungen im Tourismus für diejenigen, die sich und andere wirksam schützen, darf es auch weiterhin nicht geben. Wir brauchen mit Blick auf Herbst und Winter einen bundesweit abgestimmten Maßnahmenkatalog, der wirksam das Infektionsgeschehen mindert.“
Die Krise sei für viele Betriebe im Tourismus „noch nicht überstanden“, betonte Kunz. Aktuell müsse die Branche wieder vermehrte Stornierungen oder eine große Buchungszurückhaltung verzeichnen. Besonders große Veranstaltungen oder auch Weihnachtsmärkte sind betroffen. „Deshalb müssen auch die Rettungsinstrumente für die betroffenen touristischen Akteure weiterlaufen und die Überbrückungshilfen über das Jahresende hinaus bis mindestens Ende März 2022 verlängert werden“, forderte Kunz.