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ÖPNV: 3G-Kontrollen nicht auf die Beschäftigten abwälzen

18.11.2021 14:21 Uhr
ÖPNV: 3G-Kontrollen nicht auf die Beschäftigten abwälzen
Der Fahrer kann nicht den Bus steuern und zugleich die Nachweise sichten und deren Echtheit kontrollieren, betont Verdi (Symbolbild)
© Foto: Danile Gonzàlez/Westend 61/picture-alliance

Die Gewerkschaft fordert klare gesetzliche Regelungen bei der Einführung einer 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Kontrollen dürften dabei nicht auf die Beschäfigten abgewälzt werden.

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Angesichts der Diskussion um die Einführung der 3G-Regelung im ÖPNV fordert die Gewerkschaft Verdi klare Regelungen seitens des Gesetzgebers, was die Kontrollen der Nachweise betrifft. Die Aufgabe der Kontrolle könne nicht beim Fahrpersonal liegen, betont die Gewerkschaft.

Es drohe die Gefahr, dass die Kontrollpflicht auf das Fahrpersonal abgewälzt werde, erklärte Verdi. Eine Kontrolle durch das Fahrpersonal sei aus Sicht der Gewerkschaft weder praktikabel noch umsetzbar. Es sei „schlicht nicht möglich, einen Bus zu steuern und zugleich die Nachweise zu sichten und deren Echtheit zu kontrollieren“. Die Frage der Kontrolle und die Durchsetzung von 3G müsse eindeutig geklärt sein. „Eine halbgare Regelung nutzt dem Infektionsschutz sicherlich nichts und bringt die Beschäftigten in Gefahr“, betont die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.

„Der Gesetzgeber muss ein Zuständigkeitschaos verhindern“

Verdi erinnert in diesem Zusammenhang an die Einführung der Maskenpflicht im April 2020. Damals hatte es vier Monate gedauert, bis die Frage der Durchsetzung an einem Runden Tisch aller Beteiligten, Stellen und Organisationen geklärt werden konnte. Der Gesetzgeber habe nun die Möglichkeit, „ein Zuständigkeitschaos zu verhindern und mit der Einführung der 3G-Regelung auch zugleich die Frage zu beantworten, wie die Kontrollen umgesetzt werden können“, erklärte Verdi. Als Blaupause könne hierfür die Gemeinsame Erklärung des Runden Tischs zur Maskenpflicht dienen. Hier hatten die Beteiligten sich darauf verständigt, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht den Ordnungsbehörden obliegt.

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