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Das Hilfeprogramm für die Reisebusbranche wird verlängert

12.03.2021 08:29 Uhr
Das Hilfeprogramm für die Reisebusbranche wird verlängert
Das BMVI verlängert die Antragsfrist beim Hilfsprogramm für die Reisebusbranche
© Foto: magele-picture/stock.adobe.com

Die Antragsfrist für das Hilfeprogramm für die Reisebusbranche wird auf den 15. April 2021 verlängert und auch der berücksichtigungsfähige Zeitraum wird ausgedehnt.

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Das Hilfsprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) für die Reisebusbranche wird um den Bezugsmonat Oktober 2020 verlängert. Die Antragsfrist wird hierfür auf den 15. April 2021 verlängert, teilte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mit. Ursprünglich sollte die Antragsfrist für das Unterstützungsprogramm für die Reisebusbranche am 15. März 2021 enden.

Das Ministerium habe mitgeteilt, dass bislang 1724 Anträge für 7861 Fahrzeuge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen sind, mit denen Ausgleichzahlungen in Höhe von rund 48,1 Millionen Euro beantragt wurden. Rund 32,9 Millionen Euro wurden bereits bewilligt (Stand: 8. März 2021).  Aufgrund dieser Zahlen lasse sich absehen, dass „die bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 80 Millionen Euro nicht ausgeschöpft werden“. Das BMVI werde daher die Antragsfrist auf den 15. April 2021 verlängern und den berücksichtigungsfähigen Zeitraum auf den Monat Oktober 2020 ausdehnen.

Busunternehmen weiter dringend auf Hilfen angewiesen

Man begrüße diesen Schritt außerordentlich, da die Busunternehmen aufgrund der andauernden Pandemie und der immer noch bestehenden Reisebusverbote weiter dringend auf Hilfen angewiesen sind, erklärte der bdo. Die Weiterführung des Programms um einen weiteren Monat helfe sehr. Danach „sollte aber nicht Schluss sein“, betonte der Branchenverband.

Die Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Bundesanzeiger sowie das Inkrafttreten der Änderungen sollen laut Verband voraussichtlich Anfang kommender Woche erfolgen. Die Antragstellung für die Verlängerung um den Bezugszeitraum Oktober 2020 ist laut bdo erst nach dem 15. März 2021 und Umstellung durch das BAG möglich.

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