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Verbraucherschutz: Das plant die EU

31.01.2024 11:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
EU-Flaggen vor blauem Himmel
Eine der Reformen, die die Europäische Union für mehr Verbraucherschutz auf den Weg bringen möchte, sieht strengere Bedingungen für Gutscheine im Falle stornierter Pauschalreisen vor
© Foto: Richard Sharrocks/Getty Images/iStock

In diesem Jahr plant die EU zehn wichtige Reformen für den Verbraucherschutz. Welche davon auch für Busreiseunternehmen relevant sein könnten, lesen Sie hier.

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Der Verbraucherschutz ist einer der Politikbereiche, in dem die EU-Kommission am einflussreichsten ist. Die Europäische Union will dieses Jahr einige Reformvorhaben auf den Weg bringen, über die das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berichtet. Für Veranstalter von Bus- und Gruppenreisen könnten diese sieben von zehn geplanten Maßnahmen relevant werden: 

1. Auszahlungspflicht für Reise-Gutscheine

Für Pauschalreisen will die Europäische Kommission strenge Bedingungen für Gutscheine festlegen, die im Falle einer Stornierung angeboten werden. Die Gutscheine sollen mindestens zwölf Monate gültig sein. Nach Ablauf dieser Frist soll der Reisende Anspruch auf Erstattung des Geldes haben. Während der Laufzeit sollen die Gutscheine auch gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein. Es soll jedoch wie bisher gelten: Reisende können Gutscheine auch ablehnen und sofort ihr Geld zurückverlangen.

2. Beschwerden einfach einreichen können

Einige Reiseveranstalter verstecken regelrecht die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Die Kommission will, dass Online-Formulare leichter zugänglich gemacht werden müssen.

3. Reisevermittler sollen schneller erstatten

Wird zum Beispiel ein Flug von der Fluggesellschaft komplett gestrichen, sollen Reisevermittler verpflichtet werden, den Flugpreis innerhalb von 14 Tagen nach Annullierung zu erstatten. Dies könnte für Busunternehmen relevant werden, die auch angeschlossene Reisebüros haben, in denen neben den eigenen Busreisen auch andere Reiseleistungen wie Flugreisen oder Linienflüge vertrieben werden.

4. Buchungsportale müssen informieren

Nutzer von Reisebuchungsportalen, von denen es ja auch mehrere für Busreisen gibt, sollen künftig besser geschützt werden.

Geht es nach der Kommission, müssen beispielsweise Vermittler von Flugtickets Passagiere über Änderungen der Flugzeiten informieren. Das könnte dann auch für Vermittlungsplattformen von Busreisen gelten, wenn sich Abfahrtszeiten ändern oder Busreisen abgesagt werden.

5. Besserer Schutz in Ausnahmesituationen

Während der Corona-Pandemie kam es zu einem Chaos unterschiedlicher nationaler Reisevorschriften. Dies führte beispielsweise dazu, dass Reisen wegen strenger Vorschriften im Aufenthaltsland nicht angetreten werden durften, die Kosten aber vom Reiseveranstalter nicht erstattet wurden, weil im Land des Flughafens weniger strenge Vorschriften galten. Die EU-Kommission möchte eine verbraucherfreundlichere Regelung einführen.

6. Schlichtung soll Pflicht werden

Verbraucher scheuen oft den Gang vor Gericht, weil dies mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Schlichtungsstellen sind eine Alternative: Sie vermitteln außergerichtlich und können Streitigkeiten oft schnell und kostengünstig beilegen.

Mit einer Schlichtungsreform will die EU-Kommission erreichen, dass enttäuschte Kunden in vielen Fällen die Einschaltung einer Schlichtungsstelle verlangen können – zum Beispiel bei irreführender Werbung oder falschen Angaben.

7. Greenwashing soll verboten werden

Einige Unternehmen vermarkten ihre Produkte zum Beispiel als „klimaneutral“ oder „biodiversitätsfreundlich“ – ohne darüber einen Nachweis zu bringen. Dieses sogenannte „Greenwashing“ will die EU-Kommission 2024 mit einer neuen Richtlinie verbieten. Künftig sollen solche Aussagen belegt werden müssen.

Sollte diese neue Richtlinie kommen, wäre die Konsequenz, dass  Busunternehmen, die mit dem "umweltfreundlichsten Verkehrsmittel" oder "klimafreundlichen Bus" werben, dies auch belegen müssten, aber dafür gibt es ja valide Zahlen.. 

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