Der Kreistag in Stendal (Sachsen-Anhalt) hat mit den Stimmen von CDU, FDP und ProAltmark beschlossen, das Deutschlandticket ab 2024 in Bussen nicht mehr zu akzeptieren. Konkret wurde ein bis April geplanter Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro für das Ticket auf Buslinien abgelehnt. Damit verliert das 49-Euro-Ticket ab Jahresbeginn seine Gültigkeit auf den innerstädtischen und Zubringerlinien des Stendalbus. Wie der bdo mitteilte, heißt es in der Beschlussvorlage: Die Stendalbus GmbH beabsichtigt, für das Jahr 2024 eine durchschnittliche prozentuale Tariferhöhung von 14,83 Prozent durchzuführen. Infolgedessen darf bei der Beantragung eines finanziellen Ausgleichs beim Land Sachsen-Anhalt nur eine Steigerungsrate von acht Prozent zu Grunde gelegt werden. Dies führt dazu, dass ein Ausgleich über die Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“ nicht zu 100 Prozent gewährt wird und für 2024 ein Eigenanteil durch den Landkreis Stendal zu tragen ist. Bei einer Anerkennung des Deutschlandtickets bis zum 30.04.2024 wird der Landkreis Stendal voraussichtlich eigene Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR zusätzlich zur Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“ zur Verfügung stellen müssen.
Sachsen-AnhaltsInfrastrukturministerinLydia Hüskens bedauerte gegenüber dem MDR den Entscheid des Kreistags. Sie erklärte, das Land Sachsen-Anhalt und der Bund hätten sich dazu bekannt, Defizite auszugleichen. Dies sei allen Kreisen bekannt. "Dass es nun an vielleicht 40.000 Euro scheitern soll, ist für uns nicht nachvollziehbar", so die FDP-Politikerin. Von der Entscheidung betroffen sind alle sechs Buslinien in der Stadt Stendal sowie 35 Linien im Landkreis, bedient werden unter anderem Seehausen, Arneburg, Osterburg, Haveberg, Tangerhütte und Tangermünde.
Für den bdo unterstreicht der aktuelle Fall einmal mehr, wir wichtig es wäre, dass die Länder über Anwendungsbefehle die Anerkennung des Deutschlandtickets regeln, so wie bislang nur in Thüringen geschehen. An diesem Montag Nachmittag findet die letzte Sitzung des Koordinierungsrates in diesem Jahr statt. Es liegt ein Antrag aus Hessen vor, die sog. zweite Stufe der Einnahmen-Aufteilung zu verschieben. Über den Ausgang wird der bdo informieren. Wie der Bundesverband weiter schreibt, muss leider wenige Wochen vor Jahresende festgestellt werden, dass weder ein verbindlicher Rechtsrahmen besteht, noch dass die Länder flächendeckend in der Lage sind, die zweite Stufe der EAV durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erscheine die Verlängerung der ersten Stufe vermutlich als alternativlos. Für die Unternehmen hat diese Entscheidung nur eine untergeordnete Rolle, da ihre Finanzierung über den Rettungsschirm weiter abgesichert sei und die Zweite Stufe ohnehin nur für den Ausgleich zwischen den Ländern erheblich ist.