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On-Demand-Verkehre: Baden-Württemberg legt neue Förderrichtlinie auf

06.06.2023 13:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
On-Demand-Verkehre: Baden-Württemberg legt neue Förderrichtlinie auf
On-Demand-Verkehr sollen den ÖPNV auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen
© Foto: RMV/Arne Landwehr

In On-Demand-Verkehren sieht das Land Baden-Württemberg ein Angebot, mit dem sich der ÖPNV gerade im ländlichen Raum sinnvoll ergänzen und wirtschaftlich betreiben lassen kann.

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Das Land Baden-Württemberg hat die Förderung von On-Demand-Verkehren neu aufgelegt. Laut der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie des Verkehrsministeriums können die kommunalen Aufgabenträger jeweils mit bis zu zwei Millionen Euro bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten unterstützt werden.

Ziel sei es, in Kombination auf bereits bestehenden Linien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 5 Uhr und 24 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7 Uhr) bereitzustellen und somit einer Mobilitätsgarantie im ÖPNV näher zu kommen. Dabei wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Bahn- oder Regiobuslinien angestrebt, um Anschlüsse mit bestmöglichen Umsteigezeiten sicherzustellen. Die neuen Verkehrsangebot sollen über Internet, App und Telefon buchbar sein.

„Mit On-Demand-Verkehren können wir den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen. Denn je dünner eine Region besiedelt ist, desto schwieriger ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr wirtschaftlich zu betreiben“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) angesichts der Vorstellung der erneuerten Förderrichtlinie. Das neu aufgelegte Programm biete ein „passgenaues Instrument“ zum Ausbau von On-Demand-Verkehren, so Hermann.

Mehr Fördergeld bei Gestaltung im Landesdesign

Im Vergleich zur letztjährigen Förderrichtlinie „On-Demand-Verkehre 2022“ gibt es einige Neuerungen. Möglich ist es nun, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe zu erweitern. Dadurch seien die Antragsteller flexibler, so das Ministerium. Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. So können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 Prozent der Kosten möglich.

Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Varianten: Für Vorhaben, bei denen die Verkehre im kommunalen Design ausgestaltet sind, werden bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sofern der Antragssteller allerdings eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen Bwegt-Landesdesign sicherstellt, kann der Zuschuss auf maximal zwei Millionen Euro erhöht werden.

Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.

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