Man dürfe weiter Besucher begrüßen, erklärte der Zoo Leipzig nach dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am 22. November. „Wir sind froh, dass die sächsische Staatsregierung den Zoologischen Gärten und Tiergärten ermöglicht, wenigstens die Außenbereiche für den Besucherverkehr offen zu halten und somit den Familien mit Kindern eine Möglichkeit der Freizeitbeschäftigung gegeben bleibt“, sagte Zoodirektor Jörg Junhold.
Aufgrund der angeordneten Schließung der Tierhäuser werde man den Eintrittspreis für den Zoobesuch entsprechend reduzieren, erklärte Junhold. Zudem erfolge für die Außenbereiche die Anwendung der 3G-Regel. „Für unsere gastronomischen Einrichtungen hingegen gilt entsprechend der Verordnung die 2G-Regel“, führte Junhold weiter aus. Die Maßnahmen gelten erst einmal bis einschließlich 12. Dezember.