Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Februar 2024 in einem Urteil die bisher in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage geklärt, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt im Fall von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) maßgeblich ist (C-584/22). Der Internationale Bustouristikverband RDA sprach von einer „für die Branche äußerst wichtigen und vor allem erfreulichen Entscheidung“, die der EuGH gefällt habe.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass für die Frage, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist.
„Das Urteil des EuGH entscheidet die Frage, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände nur im Zeitpunkt des Rücktritts des Reisenden relevant sind (ex ante-Sicht) oder auch später hinzutretende Umstände (ex post) zu berücksichtigen sind. Diese Frage spielte vor allem während der Corona-Pandemie eine große Rolle, als Kunden frühzeitig zurücktraten, ohne zu wissen, wie sich die Pandemie weiter entwickeln würde“, sagte Rechtsanwältin Stefanie Bergmann, LL.M., Hamburg, die das richtungsweisende Urteil für den Veranstalter Kiwi Tours erstritten hat.
„Diesem vorzeitigen Rücktritt, bei dem der Reisende dann, wenn die (bloßen) Befürchtungen in Bezug auf außergewöhnliche Umstände eintreten, sich im Nachhinein zum Nachteil des Reiseveranstalters auf diese berufen kann, schiebt das Urteil einen Riegel vor. Der EuGH stellt nur auf den Zeitpunkt des Rücktritts des Reisenden ab. Für die Feststellung, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorlagen, ist nur dieser Zeitpunkt zu berücksichtigen, also keine später hinzukommenden Umstände“, sagte Rechtsanwältin Stefanie Bergmann. Damit schaffe der EuGH „große Rechtssicherheit für die Reisebranche, da der Reiseveranstalter sich darauf verlassen kann, dass alle späteren Umstände irrelevant sind. Er kann seine Stornierungsrechnung endgültig erstellen und muss überschüssig anfallende Beträge innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt dem Reisenden rückerstatten“.
Neben anderen aktuellen Fragen zum Reiserecht und dem Entwurf der EU-Kommission für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie wird Rechtsanwältin Bergmann im Rahmen ihres Vortrags im RDA TrendForum am 24. April 2024 diese Entscheidung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Reisebranche näher erläutern, teilte der RDA mit.