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Brandenburg: Bus soll mehr gefördert werden

11.07.2023 13:47 Uhr | Lesezeit: 3 min
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In Brandenburg soll ein flächendeckendes Netz aus Bus- und Bahn- sowie aus Radverkehrsverbindungen entstehen
© Foto: VBB

Brandenburg will mit einem neuen Mobilitätsgesetz den ÖPNV stärken, Teil der Pläne ist auch ein landesweites Netz, bei dem Bus und Bahn aufeinander abgestimmt werden.

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Das Land Brandenburg will den Umweltverbund aus Bus, Bahn und Fahrrrad eine höhere Priorität bei der Finanzierung einräumen. Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) und die Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ stellten am Dienstag, 11. Juli, in Potsdam die Pläne für ein Mobilitätsgesetz vor, das im September in den Landtag kommen soll. „Gemeinsames Ziel war, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger künftig noch bequemer, sicherer, zuverlässiger, klimafreundlich und ohne Barrieren mobil sein können“, sagte Beermann.

Der Gesetzentwurf berücksichtige das „Zusammenspiel aller Mobilitätsformen und die unterschiedlichen Bedürfnisse zwischen städtischen und ländlichen Regionen“, sagte Beermann. Brandenburg sei das „bundesweit erste Flächenland, dass das Thema Mobilität so bündelt und einen gesetzlich festgeschriebenen Fokus auf den ÖPNV sowie die Nahmobilität legt. Konkret soll jeweils ein flächendeckendes Netz aus Bus und Bahn und aus Radverkehrsverbindungen entstehen“, erklärte Beermann.

Landesweites Netz von Bahn und Bus geplant

Um insbesondere die ländlichen Räume besser zu erschließen, soll im Rahmen der Umsetzung des Landesnahverkehrsplans ein Vorschlag für ein landesweites Netz von Bahn und Bus unter Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger erarbeitet werden. Bei der Planung des SPNV in Aufgabenträgerschaft des Landes erfolge im Gesetzentwurf ein Paradigmenwechsel von der nachfrage- zur angebotsorientierten Planung.

SPNV und kommunaler Busverkehr sollen bessere Takte nach einheitlichen Bedienstandards erhalten. Interessenvertretungen und Fachverbände sollen die Möglichkeit erhalten, stärker an der Nahverkehrsplanung von Land und Kommunen beteiligt zu werden. Der Anteil von Bahn und Bus, Rad- und Fußverkehr soll auf mindestens 60 Prozent bis 2030 steigen.

Mit den Kommunen muss noch darüber verhandelt werden, letztlich entscheidet der Landtag. Der Entwurf zum Mobilitätsgesetz Brandenburg besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Verkehrs- und Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem ÖPNV. Neu sind die rechtlichen Regelungen zum Thema Nahmobilität aus Rad- und Fußverkehr.
Die bisher im ÖPNV-Gesetz enthaltenen rechtlichen Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV werden nach der Integration des alten ÖPNV-Gesetzes im Mobilitätsgesetz neu in einem sogenannten ÖPNV-Finanzierungsgesetz geregelt.

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Franziska Sperfeld, sprach von einem guten Kompromiss. Mehr als 28.000 Menschen hatten für die Volksinitiative unterschrieben. Seit 2021 wurde über ein Gesetz verhandelt.

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